Juli 28, 2023

Kinderschutz im Betreuungsalltag

Schon die Kleinsten können an manchen Entscheidungen beteiligt werden und verdienen besonderen Schutz. In meiner Kindertagesstelle orientiere ich mich an der UN Kinderrechtskonvention basierend auf sechs folgenden Kinderrechten:


1. Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung

 
Sowohl bei der Arbeit als auch in meinem Privatleben bin ich gegen körperliche und seelische Gewalt. Ich reflektiere regelmäßig mein eigenes Handeln und plane meinen Betreuungsalltag so, dass ich Zeitdruck vermeiden kann. Bei Schwierigkeiten hole ich mir Unterstützung von Kolleg*innen oder der Fachberatung beim Jugendamt. Bei der Lösung von Konflikten will ich den Kindern durch meine Vorbildfunktion vermitteln, dass es friedliche Möglichkeiten gibt. Es gibt in meiner Kindertagespflegestelle keine Medien (Zeitschriften, Bücher, Spiele, Fernsehen, Radio) in denen Gewalt zu sehen oder zu hören ist.


2. Kinder haben das Recht auf Bildung

 
Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege ist rechtlich im Kinderbildungsgesetz verankert. Durch genaue Beobachtung mache ich mir regelmäßig ein Bild vom Entwicklungsstand der Kinder und plane dementsprechende Aktivitäten und Angebote zur gezielten Förderung. Altersgerechtes Spielmaterial und entsprechende Bücher setze ich gezielt ein, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Eine weitere wichtige Methode ist das handlungsbegleitende Sprechen, welches den Wortschatz der Kinder festigt und erweitert.


3. Kinder haben das Recht auf Gleichheit

 
Ich nehme jedes Kind an, wie es ist. In meiner Kindertagespflege sind alle Kinder willkommen! Merkmale wie Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Beeinträchtigungen und Sprache zeigen natürliche Unterschiede, aber alle Kinder sollten gemeinsam die Möglichkeit haben gleichberechtigt zu spielen und zu lernen. Jedes Kind bekommt bei mir die Möglichkeit, sich seiner Persönlichkeit entsprechend auszuprobieren und zu entfalten.


4. Kinder haben das Recht auf Spiel, Erholung und Freizeit

 
Meine Räumlichkeiten sind so eingerichtet, dass Spielen gefahrlos möglich ist und es auch Rückzugsmöglichkeiten für Ruhephasen gibt. Im Freispiel haben die Kinder freie Gestaltungsmöglichkeiten, bei Spiel-, Sing- oder Bastelangeboten durch mich, dürfen die Kinder selbst entscheiden, ob sie daran teilnehmen möchten. Bei der Tagesplanung berücksichtige ich die aktuellen Bedürfnisse der Kinder (Schlafzeiten, Mahlzeiten, …).


5. Kinder haben das Recht auf Gesundheit

 
Gesundheit ist für uns alle wichtig, weshalb ich kranke Kinder grundsätzlich nicht in meiner Kindertagespflegestelle betreue. Hierbei richte ich mich nach den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, die ich Ihnen gerne aushändige. Nur so kann ich die Gesundheit von allen Kindern schützen und auch meine eigene Arbeitskraft erhalten. Im Betreuungsalltag achte ich auf gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, Ruhephasen und angemessene Hygiene.
 

6. Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung

 
In meiner Kindertagespflege ist die Meinungsfreiheit der Kleinsten erwünscht und wird von mir als Kindertagespflegeperson gefördert und ernst genommen. Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel: bei der Wahl der Spielzeuge und Spielaktivitäten und bei der Auswahl von Zielen bei unseren Spaziergängen. Die eigene Meinung jedes einzelnen Kindes wird bei mir wertgeschätzt.
 
 
 
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